Einschnitte bei Wohnbeihilfe: In diesem Bundesland gelten neue Regeln
Mit dem 1. April sind strengere Vorgaben in Kraft getreten, die den Kreis der Anspruchsberechtigten spürbar verkleinern sollen. Ziel ist es laut Regierung, die Mittel gezielter einzusetzen. Außerdem sollen damit Einsparungen erzielt werden.
Im Februar 2026 bezogen rund 16.000 Steyrische Haushalte Wohnunterstützung. Etwa 80 Prozent davon waren österreichische Staatsbürger. Mit der Reform wird der Zugang nun enger gefasst. Die Unterstützung soll stärker auf heimische Personen konzentriert werden.
Eine zentrale Änderung betrifft subsidiär Schutzberechtigte. Diese Gruppe – Menschen, die zwar keinen Asylstatus erhalten, aber aufgrund von Krieg oder Verfolgung nicht in ihre Heimat zurückkehren können – wird künftig von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen.
Neue Hürden für Nicht-EU-Bürger
Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern verschärfen sich die Bedingungen somit deutlich. Zudem gilt ab dem 1. April: Wer künftig Wohnunterstützung erhalten möchte, muss eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich nachweisen. Darüber hinaus wird ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse verpflichtend. Als Belege gelten etwa Sprachzertifikate, bestandene Integrationsprüfungen oder entsprechende Schulabschlüsse.
Höhe der Unterstützung bleibt unverändert
Während der Zugang eingeschränkt wird, bleibt die finanzielle Leistung selbst gleich. Die Wohnunterstützung liegt weiterhin – abhängig von der Haushaltsgröße – zwischen 197 und 325 Euro.
Entlastung für Menschen mit Behinderung
Für bestimmte Gruppen bringt die Reform jedoch auch Verbesserungen. Menschen mit Behinderung profitieren davon, dass ihr persönliches Budget künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet wird. Dadurch wird der Zugang zur Wohnunterstützung erleichtert.
Anpassungen auch in anderen Regionen
Die Neuausrichtung der Wohnbeihilfe in der Steiermark ist kein Einzelfall. Auch in anderen Bundesländern wurden zuletzt Änderungen vorgenommen. So wurden etwa in Kärnten Ende November Anpassungen beschlossen. Ein zentraler Punkt war dort die Anhebung der Einkommensgrenzen für Menschen mit Behinderung. Zusätzlich wurde ein Einkommenszuschlag von 200 Euro für Personen mit mindestens 50 Prozent
Behinderungsgrad eingeführt. Zudem wird die Bezugsdauer für Menschen im Pensionsalter verlängert, um eine stabilere Unterstützung zu gewährleisten.
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