Ein aktueller Bericht der australischen Regulierungsbehörde macht die Grenzen solcher Maßnahmen deutlich. Trotz eines Verbots für unter 16-Jährige und rund 4,7 Millionen gelöschter Accounts greifen viele Minderjährige weiterhin auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube zu.

Die Behörden prüfen nun Maßnahmen gegen große Anbieter – ein Hinweis darauf, wie schwierig die Kontrolle in der Praxis ist.

Zwischen Schutz und Kontrolle: Altersbeschränkungen könnten mehr Daten sammeln als Probleme lösen.GETTYIMAGES/MementoJpg

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Debatte in Österreich an Brisanz: Die Bundesregierung folgt dem internationalen Trend und plant ein Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien. Österreichische Juristen haben Bedenken – aus praktischen, EU-rechtlichen und grundsätzlichen Gründen zugleich.

Studienlage widersprüchlich: „Kaum Belege für Wirksamkeit“

Der Rechtswissenschaftler Matthias C. Kettemann, Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der Universität Innsbruck und Experte für Plattformregulierung, sieht den geplanten Alleingang kritisch – nicht nur aus rechtlichen Gründen.

„Es ist nicht ausreichend belegt, dass ein Verbot überhaupt wirksam wäre. Die Studienlage zu den Auswirkungen sozialer Medien auf junge Menschen ist widersprüchlich – sie zeigt sowohl Risiken als auch positive Effekte“, unterstreicht Kettemann gegenüber dem exxpress.

Rechtsprofessor Matthias C. Kettemann warnt: Ein Social-Media-Verbot für Kinder könnte EU-rechtswidrig und wirkungslos sein.Wiki Commons/Leonhard Lenz

Er wird noch deutlicher: „Auch die Evidenz dafür, dass ein Verbot das geeignete Mittel ist, ist schwach. Es gibt kaum belastbare Studien, die zeigen, dass Verbote tatsächlich die beste Lösung sind.“

Massiver Eingriff in Grundrechte

Auch aus grundrechtlicher Sicht sieht der Jurist erhebliche Probleme. „Ein pauschales Verbot greift massiv in die Rechte von Kindern ein – insbesondere in ihre Kommunikations- und Teilhaberechte. Auch Elternrechte sind betroffen“, warnt Kettemann.

Die entscheidende Frage sei die Verhältnismäßigkeit: „Diese Eingriffe müssten gegen das Ziel des Kinderschutzes abgewogen werden. Meiner Einschätzung nach ist ein solches Verbot unverhältnismäßig.“

Auch Peter Hilpold, Professor für Europarecht an der Universität Innsbruck, sieht hier Risiken: Schutz über starre Altersgrenzen könnte als „zu pauschale und als nicht verhältnismäßige Maßnahme“ qualifiziert werden, hält er gegenüber dem exxpress fest.

Europarechtler Peter Hilpold sieht kaum Spielraum für nationale Alleingänge – der DSA setze enge Grenzen.www.peterhilpold.com/Foto

„Europarechtlich problematisch, wenn nicht rechtswidrig“

„Österreichs nationaler Alleingang könnte überdies sehr leicht mit dem EU-Recht kollidieren”, warnen beide Rechtswissenschaftler. Kettemann: „Die österreichische Regierung beruft sich auf Verbraucherschutz, um einen nationalen Alleingang zu rechtfertigen. Solche Spielräume gibt es im EU-Recht zwar grundsätzlich, sie werden aber von den meisten Europarechtlern sehr eng ausgelegt.“

Er urteilt: „Ich halte ein nationales Verbot daher für europarechtlich problematisch, wenn nicht sogar europarechtswidrig.“

Peter Hilpold sieht auch das ähnlich. Er verweist auf die EU-Verordnung Digital Services Act (DSA, auf Deutsch: Gesetz über digitale Dienste), die einheitliche Regeln für digitale Vermittlungsdienste in der gesamten Europäischen Union festlegt. „Der DSA steht nationalen Alleingängen eher entgegen, wenngleich diese nicht völlig ausgeschlossen sind“, unterstreicht Hilpold. Doch der Spielraum der Mitgliedstaaten sei „eng, soweit er überhaupt noch gegeben ist“.

Entscheidend sei, dass Artikel 28 DSA die Plattformen selbst in die Pflicht nehme, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger zu treffen.

Alltag statt Ausnahme: Für viele Jugendliche sind soziale Medien längst Teil ihres Lebens – ein Verbot wirft neue Fragen auf.GETTYIMAGES/Willi B. Thomas

„Falscher Ansatz“: Politik greift Kinder statt Plattformen an

Genau hier sieht Kettemann einen grundlegenden Denkfehler der Politik: Sie müsse die Plattformen in die Pflicht nehmen – nicht die Nutzer. „Wir haben bereits Regeln, die Plattformen zum Schutz von Kindern verpflichten. Statt diese konsequent durchzusetzen, richtet sich die Politik nun gegen die Nutzer selbst – also gegen die Kinder.“

Der eigentliche Hebel liege woanders: „Der wirksamste Ansatzpunkt sind die Plattformen selbst.“

Alterskontrolle als Schwachstelle: Mehr Daten heißt mehr Kontrolle

Eine weitere offene Frage ist die praktische Umsetzung. Hier sieht der Wiener Rechtswissenschaftler Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, erhebliche Probleme.

Besonders kritisch sieht er die möglichen Folgen für den Datenschutz. „Es besteht das Risiko, dass zahlreiche sensible Daten anfallen – nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern von allen Internetnutzern“, warnt er gegenüber dem exxpress.

Datenschutzexperte Nikolaus Forgó warnt: Alterskontrollen könnten mehr Überwachung als Schutz bringen.Rainer Schodischt/Pressefoto

Das Problem: Diese Daten müssten irgendwo gespeichert werden – und das hat Folgen: „Sie können entweder bei den Plattformen anfallen, mit dem Ergebnis, dass diese noch mehr über uns wissen als bisher. Oder sie landen beim Staat – mit dem Risiko, dass dieser weiß, was seine Bürger im Internet tun.“ Beide Varianten seien „sehr missbrauchsanfällig“.

„Je treffsicherer, desto mehr Eingriffe“

Grundsätzlich gebe es „sehr unterschiedliche Möglichkeiten der Altersfeststellung – aber regelmäßig besteht ein Zielkonflikt zwischen Zielgenauigkeit und datenschutzrechtlicher Unbedenklichkeit“, sagt Forgó. Sein Fazit: „Je treffsicherer ein System ist, desto eingriffsintensiver ist es.“

Ob ein Modell überhaupt rechtlich tragfähig sei, lasse sich derzeit gar nicht seriös beurteilen. Ohne konkreten Plan lässt sich nicht die Verhältnismäßigkeit sinnvoll prüfen.

Leicht zu umgehen – und Auslöser für neue Eingriffe

Hinzu kommt ein praktisches Grundproblem: „Ich erwarte erhebliche Probleme – auch deshalb, weil sich viele technische Lösungen sehr einfach umgehen lassen“, sagt Forgó.

Die Konsequenz könnte eine Eskalation sein: Umgehungsmöglichkeiten würden politischen Druck erzeugen, noch strengere Maßnahmen einzuführen – etwa Einschränkungen bei VPN-Diensten oder weitergehende Identitätskontrollen.

Zugleich erinnert er an die europäische Dimension – und bestätigt die Bedenken seiner Kollegen: „Die Verpflichtungen sind europaweit durch EU-Recht geregelt – da kann nicht jeder Staat einfach machen, was er für richtig hält.“

Seine Prognose: „Es wird eine Vielzahl technischer Umgehungsstrategien und rechtlicher Verfahren geben.“

Zuständig, aber zögerlich: Die EU-Kommission soll Plattformregeln durchsetzen – doch Experten sehen Schwächen.IMAGO/Xinhua

EU müsste handeln – tut es aber nur zögerlich

Ein weiteres Problem liegt in der Durchsetzung bestehender Regeln. „Die großen Plattformen haben ihren Sitz meist in Irland, und die dortige Durchsetzung ist traditionell schwach“, sagt Kettemann.

Eigentlich sei die EU-Kommission zuständig: „Sie müsste den DSA konsequent durchsetzen – das passiert bislang nur unzureichend.“

Verbot wird wohl kommen – aber wenig bewirken

Trotz aller Kritik rechnen die Experten nicht damit, dass das Projekt politisch scheitert. „Ich glaube nicht, dass solche Verbote noch aufzuhalten sind“, meint Kettemann. „Sie werden kommen. Aber sie werden voraussichtlich nicht besonders effektiv sein.“

Selbst europarechtliche Zweifel würden daran wenig ändern: „Auch wenn Maßnahmen europarechtlich problematisch sind, können Staaten sie zunächst beschließen. Erst später wird geklärt, ob sie Bestand haben.“

Hilpold sieht darin auch ein politisches Signal: nach innen, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – und nach außen, um Druck auf die EU zu erhöhen.

Kettemanns Ausblick: „Es ist gut möglich, dass die EU selbst in einigen Jahren Altersgrenzen im DSA verankert.“