Fußfessel schützt vor Strafe nicht: Jeder Zehnte begeht erneut Straftaten
Neue Zahlen zeigen: 126 Abbrüche im Jahr 2025, viele davon wegen neuer Straftaten. Gleichzeitig spart der Staat durch die Fußfessel massiv – doch fehlende Daten und Rückfälle werfen Fragen zur Wirksamkeit des Systems auf.
Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ bringt erstmals konkrete Zahlen zum elektronisch überwachten Hausarrest ans Licht – und die sind brisant. 126 Personen verloren 2025 ihre Fußfessel, mehr als 50 davon wegen neuer Straftaten. Gleichzeitig spart der Staat massiv – und baut das System weiter aus.
Jeder zehnte Fall endet mit Abbruch
Im Jahr 2025 befanden sich insgesamt 1194 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. Gleichzeitig waren im Schnitt rund 370 Personen zur selben Zeit im System.
Doch nicht alle halten sich an die Regeln. Insgesamt 126 Insassen wurde die Fußfessel wieder entzogen. Das entspricht rund jedem zehnten Fall. Besonders ins Gewicht fällt dabei der Grund für die Rückführungen: 58 Betroffene wurden erneut straffällig, weitere 49 verstießen gegen Auflagen. Nur ein kleiner Teil scheiterte an formalen Voraussetzungen oder sonstigen Gründen. Damit zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Abbrüche nicht zufällig erfolgt, sondern auf konkretes Fehlverhalten zurückzuführen ist.
Bis zu 140 Euro Ersparnis pro Tag
Finanziell ist die Fußfessel für den Staat höchst attraktiv. Während ein Tag im elektronisch überwachten Hausarrest rund 42 Euro kostet, liegen die Kosten im regulären Strafvollzug bei über 180 Euro. Das ergibt eine Ersparnis von rund 140 Euro pro Tag und Person. Gerade vor dem Hintergrund steigender Häftlingszahlen wächst damit der Druck, Alternativen zum Gefängnis auszubauen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie belastbar ein System ist, in dem ein Teil der Teilnehmer wieder straffällig wird.
Justiz fehlen zentrale Daten
Die Anfrage zeigt auch ein grundlegendes Problem: Viele entscheidende Daten liegen gar nicht vor. Das Justizministerium kann etwa nicht genau auswerten, bei welchen Delikten die Fußfessel eingesetzt wird oder in welchen Fällen es besonders häufig zu Abbrüchen kommt. Begründet wird das damit, dass entsprechende Auswertungen nicht automatisiert möglich seien und der Aufwand zu hoch wäre. Damit bleibt letztlich offen, bei welchen Tätergruppen der elektronische Hausarrest tatsächlich funktioniert – und wo er scheitert.
Unterschiede nach Geschlecht
Ein Blick auf die Struktur der Betroffenen zeigt deutliche Unterschiede. Von den insgesamt 1194 Personen waren 1069 Männer und nur 125 Frauen. Der Schwerpunkt liegt zudem klar bei Erwachsenen im mittleren Alter, insbesondere in der Gruppe der 30- bis 39-Jährigen.
Trotz der dokumentierten Abbrüche wird der elektronische Hausarrest weiter ausgebaut. Künftig kann er für längere Strafreste von bis zu 24 Monaten angewendet werden. Die Reform soll den Strafvollzug entlasten und mehr Flexibilität schaffen.
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