Gericht hebt Verbot auf: Hundesportler jubeln
Das Verbot des sogenannten Hundebeißtrainings ist Geschichte – und in der Szene der Gebrauchshundesportler sorgt die Entscheidung für große Erleichterung. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung aufgehoben. Damit ist das Training im Rahmen der Schutzhundeausbildung ab sofort wieder erlaubt.
Für viele Betroffene ist das ein Befreiungsschlag. „Ein Tag der Freude für hunderte von Gebrauchshundesportlern“, sagt Philipp Ita, Präsident des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV). Viele hätten ihren Sport zuletzt nur eingeschränkt oder gar im Ausland ausüben müssen. Nun sei das wieder uneingeschränkt möglich.
Das ursprüngliche Verbot war mit Sicherheitsbedenken begründet worden. Beiß- und Angriffstraining könnten die Aggressionsbereitschaft von Hunden steigern, hieß es damals aus dem Ministerium. Diese Darstellung weist der ÖKV klar zurück. „Gebrauchshundesport hat mit Scharfmachen überhaupt nichts zu tun“, betont Ita im ORF. Im Gegenteil: „Das sind jene Hunde, die besonders folgsam sind.“
Formaler Fehler bei Verordnung
Der Verfassungsgerichtshof hob die Regelung wegen eines formalen Fehlers. Der damalige Minister habe seine Kompetenzen überschritten, da es sich um eine Materie handle, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt.
Für den ÖKV ist das Urteil eine Bestätigung seiner langjährigen Kritik. „Diese Verordnung war politisch motiviert und rechtlich nicht haltbar“, so Ita in einer Aussendung. Zugleich bedauert er, dass der Konflikt überhaupt so weit eskalieren musste: „Die Politik hätte ausreichend Zeit gehabt, diese Frage sachlich zu lösen.“
Nach rund eineinhalb Jahren Unsicherheit sieht man sich nun wieder in einem rechtlich klaren Rahmen – und der Hundesport kann wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
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