Wegen Bibelversen jahrelang ins Gefängnis? Dieses Zensurgesetz ist in Planung
Sorge um Anstieg von Islamophobie, Transphobie, Homophobie und Antisemitismus: Das kanadische Unterhaus hat für eine Verschärfung des Gesetzes gegen “Hass” gestimmt. Brisant dabei: Bisherige religiöse Ausnahmen fallen weg.
Antike Bibeltexte werden im Royal Ontario Museum ausgestellt. Der Ort ist eine bedeutende Touristenattraktion.GETTYIMAGES/Roberto Machado Noa
Das kanadische Parlament hat mit dem Gesetzesentwurf Bill C-9, dem sogenannten „Combatting Hate Act“ (Gesetz zur Bekämpfung von Hass), eine weitreichende Verschärfung des Strafrechts auf den Weg gebracht. Offiziell soll das Gesetz den Kampf gegen Hasspropaganda, Hasskriminalität und Einschüchterung vor religiösen oder kulturellen Einrichtungen stärken. Kritiker sehen darin jedoch einen gefährlichen Eingriff in die Meinungs- und Religionsfreiheit. Der Entwurf wurde am 25. März 2026 vom Unterhaus verabschiedet und muss nun noch durch den Senat. Im Unterhaus erhielt er laut Infovaticana 186 Stimmen dafür und 137 dagegen.
Was der Gesetzesentwurf konkret vorsieht
Der Gesetzentwurf bringt mehrere zentrale Änderungen im Strafgesetzbuch. Er schafft unter anderem einen neuen eigenständigen Straftatbestand für hassmotivierte Kriminalität. Wer eine Straftat begeht und dabei aus Hass gegen eine Gruppe handelt – etwa aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität –, soll künftig deutlich schärfer bestraft werden können. Je nach zugrunde liegendem Delikt reicht der Strafrahmen bis zu lebenslanger Haft.
Neu geregelt wird auch der Schutz religiöser und kultureller Orte. Strafbar werden soll, wer Menschen einschüchtert, um ihnen den Zugang zu Gotteshäusern, Bildungseinrichtungen, Gemeindezentren, Seniorenresidenzen oder Friedhöfen zu verwehren. Ebenso soll es künftig ein Delikt sein, den rechtmäßigen Zugang zu solchen Orten vorsätzlich zu blockieren oder zu behindern. In schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Was genau unter Einschüchterung fällt, ist nicht geregelt, da keine Gewalt beinhaltet sein muss.
Warum Kritiker Alarm schlagen
Im Zentrum der Kritik steht aber diese Änderung: die Streichung der bisherigen religiösen Ausnahme im Strafrecht. Bislang gab es eine Schutzklausel, wonach die “gutgläubige Äußerung” religiöser Ansichten oder das Zitieren religiöser Texte als Verteidigung angeführt werden konnte. Diese Klausel fällt nun weg.
Laut Infovaticana sehen christliche Führer und Verteidiger der Religionsfreiheit darin ein erhebliches Risiko für Gläubige. Religiöse Aussagen könnten künftig schneller als Hassrede interpretiert und strafrechtlich verfolgt werden. In einem Schreiben an Premierminister Mark Carney warnte die Kanadische Bischofskonferenz ausdrücklich vor den Folgen der Reform. Die bisherige Regelung sei ein „wesentlicher Schutz“, um sicherzustellen, dass Gläubige nicht für ehrliche und auf religiösen Überzeugungen basierende Aussagen kriminalisiert werden.
Die Bischöfe betonen zwar ihre Unterstützung im Kampf gegen echten Hass, warnen aber gleichzeitig vor einem „abschreckenden Effekt“: Gläubige, Priester oder Lehrer könnten künftig aus Angst vor Ermittlungen darauf verzichten, zentrale Inhalte ihres Glaubens öffentlich zu äußern. Ohne die Schutzklausel drohe Unsicherheit – und damit eine Einschränkung der religiösen Meinungsfreiheit.
Wie Kolumnistin Jane Stannus in The Spectator beschreibt, wurden auch schon offen Beispiele genannt, was unter Strafe stehen könnte. Kanadas Minister für Einwanderung, Flüchtlinge und Staatsbürgerschaft, Marc Miller, hat im Kontext des Gesetzesentwurfs Bill C-9 angedeutet, dass bestimmte Passagen der Bibel als „eindeutiger Hass“ eingestuft werden könnten. Konkret nennt er dabei Inhalte aus dem 3. und 5. Buch Mose, als auch den Römerbrief.
Praxisbeispiel aus Europa: Der Fall Päivi Räsänen
Wie schnell religiös begründete Aussagen vor Gericht landen können, zeigt ein heiß diskutierter Fall aus Finnland. Dort hat der Oberste Gerichtshof die frühere Innenministerin und Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen am 26. März 2026 wegen einer kirchlichen Broschüre aus dem Jahr 2004 verurteilt, in der Räsänen ihre Auffassung zu Ehe und Sexualethik dargelegt hatte. Nach Darstellung des finnischen Obersten Gerichtshofs beanstandete die Anklage darin vor allem Passagen, in denen Homosexualität als „sexuelle Abweichung“ bezeichnet wurden.
Das Gericht befand Räsänen für schuldig, „Meinungen öffentlich zugänglich gemacht und gehalten zu haben, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigen“. In der Urteilsbegründung hieß es: „Es muss berücksichtigt werden, dass der Text, der der Verurteilung zugrunde liegt, keinen Aufruf zu Gewalt oder eine vergleichbare, drohende Aufstachelung zum Hass enthielt“.
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